Die Zusammenarbeit mit Eltern hat einen hohen Stellenwert, weil unsere Arbeit nur mit den Eltern erfolgreich und zum Wohl des Kindes sein kann. Durch den Austausch mit den Eltern und Bezugspersonen soll die Möglichkeit geschaffen werden, das Kind in seiner ganzen Persönlichkeit zu sehen, verstehen und zu unterstützen.
Wir erfahren die Wünsche und Bedürfnisse der Eltern durch:
persönliche Gespräche
Umfrage
Gespräche mit Elternbeiräten
Folgende Formen der Zusammenarbeit gibt es in unserer Einrichtung
Angebote vor Aufnahme des Kindes
Erster Kontakt zu den Eltern
Anmeldegespräch
Schnuppertage in der Gruppe
Einführungselternabend
Angebote unter Beteiligung von Eltern und Erzieherinnen
Elternabende, z.B. Wahlelternabend
Feste und Feiern
Eltern-Kind-Aktionen
Sonderaktionen, wie z.B. Basare, Gestaltung Außengelände
Mitwirkung bei Gruppenaktivitäten, z.B. als Begleitperson
Einzelkontakte
Tür- und Angelgespräche
Elterngespräche
Telefonkontakte bei Bedarf
Informative Kontakte
Elternbriefe
Aushänge und Plakate
Konzeption der Einrichtung
Auslegen von Informationsbroschüren
Elternvertretung
Mitwirkung und Teilnahme an Kindergartenausschusssitzungen
Informationsaustausch
Einbeziehung in die Planung und Vorbereitung von Festen und Feiern, bei Sonderaktionen
Elternvertretung / Kindergartenausschuss
Zu Beginn des Kindergartenjahres werden in jeder Kindergartengruppe zwei Elternvertreter für ein Jahr gewählt. Sie treffen sich in der Regel alle 6-8 Wochen im Kindergarten zum Austausch.
Aufgaben der Elternvertreter:
Austausch und Zusammenarbeit mit allen Eltern
Gespräche mit Erzieherinnen
Mitgestaltung von Festen & Aktivitäten
Der Kindergartenausschuss besteht aus:
Zwei gewählten Elternvertretern aus jeder Gruppe
Zwei Mitgliedern des Kirchenvorstandes
Zwei Vertretern der politischen Gemeinde Münster
Zwei gewählten Vertretern des Kindergartenteams
Kita-Leitung
Pfarrer/in
Aufgaben des Kindergartenausschuss:
Personal- und Haushaltsplanung
Ferienregelung, Schließungstage
Mitgestaltung von Festen und Aktivitäten
Vorschläge des Ausschusses (z.B. Neuanschaffung von Spielgeräten, Mobiliar) werden dem Kirchenvorstand zur Beschlussfassung vorgelegt.